Kind & Therapie

Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur bedeutet, dass die Kinder ein zentrales Element der Kurmaßnahme sind - ob behandlungsbedürftig oder nicht behandlungsbedürftig.
Kinder mit Indikation (behandlungsbedürftig) werden ab dem vollendeten 6. Lebensjahr aufgenommen.

Generell ist momentan die Aufnahme von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich. Ausnahmen sind ausschließlich im Rahmen unserer Schwerpunktkur "gemeinsam gesund weden" (onkologische Reha) möglich.

In unserer Kinderbetreuung "Kinderboot", in der die Kinder in altersspezifischen Gruppen betreut werden, finden sich schnell neue Freunde.

Die behandlungsbedürftigen Kinder nehmen regulär an der Kinderbetreuung teil und werden, entsprechend ihrem Therapieplan, zu den Therapien begleitet. Die therapeutischen Maßnahmen der Kinder haben immer Vorrang.